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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

für Probstdorfer Saatzucht Ges.m.b.H&CoKG

1.        Unsere Warenlieferungen erfolgen, soferne nicht anders geregelt, ausschließlich aufgrund unserer „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“. Entgegenstehende allgemeine Vertragsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2.        Unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit bestätigte Aufträge binden den Kunden sowie vorbehaltslos bestätigte Aufträge, es sei denn, dass der Kunde dem Vorbehalt unverzüglich und schriftlich widerspricht. Höhere Gewalt, sonstige unverschuldete Unmöglichkeit,  Minder- bzw. Missernten oder sonstige, für uns nicht vorhersehbare Umstände berechtigen uns zum Vertragsrücktritt. Bei Verkauf von ausländischen Saaten bleibt die glückliche Einfuhr bis zum Eintreffen der Ware vorbehalten.

3.        Liefertermine werden von uns, soferne sie nicht ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart wurden, unter Zugrundelegung eines Normalablaufes des Geschäftsganges festgelegt. Schadenersatzansprüche aus einer nicht termingerechten Lieferung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

4.        Der Versand an den vom Kunden angegebenen Bestimmungsort erfolgt auf dessen Rechnung und Gefahr. Die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wurde. Dies gilt auch, wenn wir den Transport selbst ausführen. Maßgebend für das Gewicht ist das von uns bei der Versendung oder Auslieferung festgestellte und beurkundete Wiegeergebnis. Für Gewichtsverluste auf dem Transport, auch bei Frankolieferung, wird keine Verantwortung übernommen. Eine Transport- oder sonstige Versicherung der versendeten Ware erfolgt nur über ausdrücklichen Auftrag des Kunden auf dessen Rechnung.

5.        Alle unsere Preise verstehen sich in EURO exklusive Mehrwertsteuer ab Lager. Die Mehrwertsteuer richtet sich nach den Steuersätzen, die am Tage der Auslieferung gesetzlich gelten. Eine Änderung der Bemessunsverhältnisse berechtigt uns zu Preisänderungen.

6.        Soferne eine abweichende schriftliche Vereinbarung im Einzelfall nicht getroffen ist, sind unsere Lieferungen zahlbar netto Kasse nach Erhalt der Rechnung, spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von jeweils 5 % über dem jeweiligen Euribor zu berechnen. Überweisungen gelten erst mit ihrem Einlangen auf unserem Konsto als geleistet.

7.        Verpackung: Die Säcke werden mit der Ware berechnet (brutto für netto) und werden nicht zurückgenommen. (ARA / BONUS Lizenznummer).

8.        Jede Lieferung ist unverzüglich nach Übernahme zu untersuchen. Hiebei erkennbare Mängel sind spätestens Innerhalb von 48 Stunden nach Empfang der Ware zu beanstanden; Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen innerhalb von zwei Werktagen nach ihrem Bekanntwerden unter spezifischer Angabe schriftlich gerügt werden. Bei Unterbleiben einer formgerechten Rüge sind sämtliche Ansprüche gegenstandslos. Bei berechtigter Beanstandung steht uns nach unserer Wahl das Recht auf Zurücknahme der Ware oder Ersatzlieferung zu. Schadenersatzansprüche für Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen, unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung entstehen, beschränkt. In jedem Fall ist unsere Haftung mit der Höhe des für den betreffenden Artikel berechneten Betrages begrenzt. Dasselbe gilt, wenn eine andere als die bedungende Ware geliefert wird. Für die Entwicklung des Saatgutes übernehmen wir keine Haftung, da diese von äußeren Einflüssen abhängig und somit von uns nicht kontrollierbar ist.

9.        Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften, die eine Produkthaftung vorsehen, für Sachschäden von Unternehmen wie auch Rücksatzpflichten ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, daß ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und in Wirkung für uns auch mit anderen Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.

Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekanntgegebenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält und er selber geschädigt wird.

Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind unter genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründeten Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte Ware von uns stammt, schriftlich geltend zu machen.

10.     Aufrechnung oder Zurückbehaltung wegen Beanstandungen oder Gegenforderungen sind ausgeschlossen.

11.     Bis zur vollständigen Bezahlung, bei Scheck- und Wechselzahlungen bis zu ihrer Einlösung, bleiben wir Eigentümer der Ware. Alle Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Der Kunde ist bis zur völligen Zahlung im Sinne der vorstehenden Bestimmungen zur Verfügung über die Ware nur im Wege des Verkaufes im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen angemessene Gegenleistung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder die Ware zur Sicherung zu übereignen. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich von etwaigen Pfändungen Mitteilung zu geben. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die Ware für eigene und fremde Rechnung gegen Feuer zu versichern. Die Forderung aus der Weiterveräußerung der Ware geht mit ihrer Entstehung auf uns bis zur Höhe des noch offenen Rechnungsbetrages unserer Faktura über. Das gleiche gilt für etwaige Forderungen aus dem Versicherungsvertrag.

12.     Zahlungs- und Erfüllungsort ist Wien. In materieller Hinsicht gilt österreichisches Recht, als Gerichtsstand wird das Handelsgericht Wien vereinbart.

13.     Der Kunde bestätigt, die für die Verwendbarkeit der Sorte erforderlichen Informationen erhalten zu haben.

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